Murexin
Neue Verordnung – Schulungspflicht für Produkte mit Diisocyanatanteil!
Alle Anwender von Produkten mit Diisocyanatanteil müssen ab 24. August 2023 vor der Verarbeitung eine Schulung absolviert haben und diese nachweisen können. Das hat die EU in der Diisocyanat-Verordnung gesetzlich festgelegt. Mehr zu dieser Beschränkung im nachfolgenden Link:
Hier zur Verordnung (EU) 2020/1149
Produkte mit Diisocyanatanteil sind als hochgradig atemwegs- und hautsensibilisierend eingestuft und können bei sorglosem Umgang zu gesundheitlichen Problemen führen.
Diisocyanat-haltig sind unten angeführte MUREXIN Produkte, auf deren Etikett folgender Hinweis deutlich abgebildet wird: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“
Sehr wichtig ist es, die Schulung zeitgerecht zu absolvieren, also vor dem 24. August 2023!
Schulungen werden zum Beispiel hier angeboten:
Safeusediisocyanates
Alle Inhaber eines Gewerbebetriebes müssen bis spätestens 24. August 2023 ihre Mitarbeiter, die mit Diisocyanat-haltigen Produkten in Kontakt kommen, geschult haben und die Schulung mittels Zertifikats nachweisen können. Die Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Verarbeiter, die ab diesem Zeitpunkt nicht geschult sind, dürfen diese Produkte nicht mehr verarbeiten.
Für folgende Produkte wird bis 24. August 2023 eine absolvierte Schulung vorgeschrieben. Für viele Produkte, die von der Verordnung betroffen sind, bieten wir Alternativprodukte an, für die keine Schulung nachgewiesen werden muss. Bei Fragen zu den Alternativen stehen auch unsere Mitarbeiter im Vertrieb gerne zur Verfügung.
Parkett-und Klebetechnik:
Produkte mit Diisocyanaten – schulungspflichtig | Alternativprodukte – ohne Diisocyanat |
Gießharz 2K SI 60 | Rissverdübelungsharz MS-X 24 |
Systemlack 2K PU 95 | keine Alternative |
Klebstoff 2K PU 330 | Spezial Designbelagskelbstoff X-BOND MS-K 499 |
Aqua Nanolack NT 100 | Aqua Parkettlack Spezial PS 90 oder Aqua Parkettlack Extrem NX 95 |
Parkettklebstoff PU 566 | Parkettklebstoff X-BOND MS-K 509 Parkettklebstoff X-BOND MS-K 539 |
Voranstrich PU 5 Express | Silan-Feuchtigkeitssperre MS-X 3 |
Fliesenverlegetechnik:
Produkte mit Diisocyanaten – schulungspflichtig | Alternativprodukte – ohne Diisocyanat |
Universalabdichtung PU 500 | Spezialabdichtung WD-1K |
Multikleber Vibrax VPU 93 | Spezialklebstoff X-BOND MS-K 88 |
Beschichtungstechnik:
Produkte mit Diisocyanaten – schulungspflichtig | Alternativprodukte – ohne Diisocyanat |
Aqua Topcoat PU 250 TC | keine Alternative |
Polyurethanbeschichtung PU 600 | keine Alternative |
Express Coat EC 60 | keine Alternative |
Polyurethanbeschichtung PU 300 | keine Alternative |
Polyurethanversiegelung PU 40 | keine Alternative |
Express Coat EC 260 | keine Alternative |
Natursteinteppichharz PU 1K | keine Alternative |
Polyurethanbeschichtung PU 400 | keine Alternative |
Farb- und Anstrichtechnik:
Produkte mit Diisocyanaten – schulungspflichtig | Alternativprodukte – ohne Diisocyanat |
PU-Schaum Energy Foam | keine Alternative |
Abdichtungstechnik:
Produkte mit Diisocyanaten – schulungspflichtig | Alternativprodukte – ohne Diisocyanat |
Fugenmasse PU 15 | keine Alternative |
Polybond Primer PB 7 | keine Alternative |
Generell ist anzumerken, dass sich PUR- und EP-Produkte nicht verändert haben: Sie können wie auch bisher sicher verarbeitet werden, sofern die Schutzmaßnahmen beachtet werden – ab 24. 8. 2023 ist das allerdings nur mit einer entsprechenden Schulung erlaubt. Ebenso sind diese Produkte auch weiterhin für Endverbraucher sicher, da sie sich nach Aushärtung in emissionsarme Harze umwandeln.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte sehr gerne an Ihren MUREXIN Außendienstmitarbeiter!